Nützliche Patienteninformationen des KPW Döhren
Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.
Anmeldung mit Verordnung zur Physiotherapie
Sie haben eine Verordnung durch Ihren Arzt erhalten. Diese Verordnung ist gleichzusetzen mit einer Kostenübernahmeerklärung durch Ihre Krankenkasse oder Ihre Berufsgenossenschaft. Diese muss stets richtig und korrekt ausgefüllt sein, sonst hat dieses Rezept keine Gültigkeit. Deswegen müssen wir vor Terminvergabe die Richtigkeit prüfen. Sie haben dazu die Möglichkeit, persönlich in unserer Einrichtung vorstellig zu werden oder die Verordnung vorab per Fax oder E-Mail an uns zu senden. Wir prüfen die Verordnung auf Richtigkeit. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Termine zur Behandlung. Ist die Verordnung falsch, erhalten Sie ebenfalls Ihre Termine. Die Verordnung erhalten Sie in diesem Fall zur Änderung zurück. Die korrigierte Verordnung bringen Sie dann zu Ihrem ersten Termin mit.
Anmeldung mit Verordnung zum Funktionstraining
Sie haben eine Verordnung zum Funktionstraining durch Ihren Arzt erhalten. Die Teilnahme muss vor Beginn durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. Tragen Sie auf der Rückseite der Verordnung den Anbieter (bei uns: Rheuma Liga Garbsen im KPW Garbsen) ein. Der Beginn kann immer zum 01. oder zum 15. eines Monates erfolgen. Tragen Sie dazu bitte nebst Angabe des Monates Ihren Wunschbeginn ein. Sobald die Verordnung durch Ihre Krankenkasse genehmigt ist, erhalten Sie bei uns Ihre Termine. Diese können Sie für das gesamte Jahr oder Woche für Woche festlegen.
Babyschwimmen
Das Babyschwimmen findet samstags von 09.00-12.15 Uhr und sonntags von 09.00-13.00 Uhr statt. Der Einlass ist ab 08.30 Uhr, geschlossen wird jeweils 30 Minuten nach Ende des letzten Kurses. Das Betreten des Nassbereichs ist ausschließlich mit Badelatschen gestattet. Essen jeglicher Art sowie zuckerhaltige Getränke sind im Nassbereich untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Hausverbot geahndet. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Ersttermin Physiotherapie: Was Sie mitbringen sollten
Idealerweise ziehen Sie bequeme Kleidung an. Sie bringen ein großes Handtuch und alle vorhandenen Untersuchungsberichte von Ihren behandelnden Ärzten mit. Sofern Röntgenaufnahmen, CT- und MRT-Untersuchungen stattgefunden haben, bringen Sie diese Unterlagen bitte ebenfalls mit. Vielleicht haben Sie ein Schmerztagebuch oder eine Übersicht über den Verlauf Ihrer Erkrankung? Auch diese Unterlagen sind hilfreich.
Ersttermin Funktionstraining: Was Sie mitbringen sollten
Zu Ihrem ersten Termin beim Funktionstraining bringen Sie mit:
Trockengymnastik: bequeme Sportkleidung, Turnschuhe oder andere bequeme Schuhe, großes Badehandtuch, etwas zu trinken
Wassergymnastik: Badeanzug/Badehose, Badelatschen, Duschgel, BadehandtuchWichtige Informationen für Patienten der Wassergymnastik
Bitte duschen Sie vor Benutzung des Bewegungsbades ausreichend mit Seife. Nach der Benutzung reicht ein kurzes Abduschen. Sie helfen somit Wasser und Energie zu sparen – das schont auch Ihren Geldbeutel.“
Kinderschwimmen
Das Kinderschwimmen findet montags in der Zeit von 15.00-17.00 Uhr statt. Einlass ist ab 14.45 Uhr, geschlossen wird jeweils 30 Minuten nach Ende des letzten Kurses. Das Betreten des Nassbereichs ist ausschließlich mit Badelatschen gestattet. Essen jeglicher Art sowie zuckerhaltige Getränke sind im Nassbereich untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Hausverbot geahndet.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.Terminabsage Physiotherapie
Sie können einen Termin kurzfristig nicht wahrnehmen? Informieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher – Leider sind wir sonst gezwungen, Ihnen diesen Termin bei Nichtneubelegung in Rechnung zu stellen. Wir bedauern dieses Vorgehen zutiefst. Jeder Mensch steckt mal im Stau oder es kommt etwas anderes wichtiges dazwischen. Die wirtschaftliche Honorierung unserer Arbeit durch die gesetzlichen Krankenkassen lässt uns leider keine andere Wahl.
Erläuterung: Physiotherapie ist ein „Termingeschäft“. Das heißt, es wird mit einem Patienten ein fester Termin zur Behandlung vereinbart. Sagt dieser Patient – aus welchen Gründen auch immer – den Termin kurzfrist ab, entsteht eine Lücke im engen Zeitplan. Der Mitarbeiter seinerseits hat nun in dieser Zeit keine Behandlung und erwirtschaftet somit auch kein Einkommen. Das entstehende Problem: Die Vergütung ist inzwischen so gering, das mit der Verordnung (in der Regel +/- 0) keine ausreichende Kostendeckung erreicht wird.
Wir sind bestrebt, diese entstehenden Lücken zu füllen, um die Gefahr einer Ausfallrechnung für Sie zu minimieren. Ist dies trotz aller Versuche nicht möglich, bleibt uns leider nur die Möglichkeit, Ihnen eine entsprechende Ausfallrechnung zu stellen.
Terminabsage Funktionstraining
Sollten Sie einen Termin beim Funktionstraining Wassergymnastik oder Trockengymnastik nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit, diesen innerhalb der Woche nachzuholen. Eine Verschiebung in eine andere Woche ist leider gemäß Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Funktionstraining und Rehasport zwischen den Kostenträgern vom 01.10.2003 i.d.F. vom 01.01.2007 und i.d.F. vom 01.01.2010 für Niedersachsen nicht gestattet. Patienten mit freiwilliger Zuzahlung und Nutzung der Mehrzeit haben die Möglichkeit, abgesagte Termine (gilt ausschließlich für die privat bezahlte Behandlungszeit) in einer anderen Wunschwoche nachzuholen.
Therapiezeiten Physiotherapie
Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.
Unsere Öffnungszeiten sind werktags von 07.20-20.40 Uhr.Therapiezeiten Funktionstraining
Die genauen Kurszeiten für Funktionstraining Trockengymnastik und Wassergymnastik entnehmen Sie bitte dem Kursplan.
Zuzahlung Physiotherapie
Nach § 61 SGB V müssen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für Kosten von Heilmitteln eine Zuzahlung von 10 Prozent sowie eine Verordnungsgebühr von 10,00 € entrichten. Geregelt ist auch, dass es Aufgabe der Leistungserbringer ist, die Zuzahlung beim Patienten einzuziehen und den Betrag bei Rechnungslegung an die Krankenkasse in Abzug zu bringen. Manchmal kommt es vor, dass eine Befreiung übersehen wird und Sie eine Rechnung zur Zuzahlung erhalten. In diesem Fall ist die Verordnung bereits bei Ihrer Krankenkasse, so dass wir diese nicht erneut mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Sie überweisen dann den entsprechenden Betrag an uns und erhalten diesen dann durch Ihre Krankenkasse erstattet.
Regelbehandlung in der Physiotherapie
Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie nach SGB 5, § 12 Abs 1 „eine Leistung die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein darf; sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Das bedeutet für Sie als Versicherter, dass Sie lediglich eine Grundleistung erhalten. Ihre Therapie reicht möglicherweise nicht aus, um die Behandlung umfassend und erfolgreich durchzuführen. Deswegen bieten wir Ihnen auf Wunsch eine umfassende Beratung zu möglichen Behandlungsmöglichkeiten an.
Regelbehandlung im Funktionstraining
Die Teilnahme am Funktionstraining ist für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei. Die Regelbehandlungszeit beträgt bei Trockengymnastik 30 min und bei Wassergymnastik 15 min (gemäß Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Funktionstraining und Rehasport zwischen den Kostenträgern vom 01.10.2003 i.d.F. vom 01.01.2007 und i.d.F. vom 01.01.2010 für Niedersachsen). Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie nach SGB 5, § 12 Abs 1 „eine Leistung die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein darf; sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Das bedeutet für Sie als Versicherter, das Sie lediglich eine Grundleistung erhalten. Die Behandlungszeiten in der Trockengymnastik betragen 30 Minuten, in der Wassergymnastik 15 Minuten. Ihre Therapie reicht möglicherweise nicht aus, um die Behandlung umfassend und erfolgreich durchzuführen. Deswegen bieten wir Ihnen auf Wunsch eine umfassende Beratung zu möglichen Behandlungsmöglichkeiten an.
Hausordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen