Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Nutzungsumfang
Die KPW Garbsen UG gewährt dem Teilnehmer während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im KPW Garbsen bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der auf Seite 1 der Zuzahlungsvereinbarung vereinbarten Leistungen.
Die Vereinbarung kann in gegenseitigem Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und Grundwehrdienst unterbrochen werden. Der Unterbrechungszeitraum im Falle einer Krankheit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden (Unterbrechung nur für mindestens 6 Wochen möglich). Unterbrechungszeiträume werden bei der vereinbarten Laufzeit des Funktionstrainings berücksichtigt. Bei Unterbrechungszeiten fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro an. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Die Rechte des Teilnehmers aus dieser Vereinbarung sind nicht an Dritte übertragbar.
2. Hausordnung / Informationen zum Funktionstraining
Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche im KPW Garbsen aushängt. Durch Unterschrift wird bestätigt, das die Hausordnung sowie das Beiblatt „Informationen zum ärztl. verordnetes Funktionstraining“ gelesen, verstanden und Einverständnis erklärt wurde.
3. Teilnahmegebühren
Die vereinbarten monatlichen Teilnahmegebühren werden jeweils zum vereinbarten Abbuchungstermin im Voraus fällig. Die Nutzung der Duschanlagen ist im Teilnahmebeitrag enthalten. Gerät der Teilnehmer schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so wird das Rezept zum Funktionstraining abgebrochen oder auf eine kostenfreie Teilnahme umgestellt. Ändert sich der derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag hierdurch entsprechend. Die KPW Garbsen UG ist berechtigt, die monatliche Gebühr mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu erhöhen oder zu senken. In diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu.
Nicht abgesagte Termine oder unentschuldigtes Fehlen kann durch die KPW Garbsen UG mit 5,30€ je Termin in Rechnung gestellt werden. Nicht wahrgenommene Termine (aus welchem Grund auch immer) dürfen nur innerhalb der Woche nachgeholt werden.
Lastschriften welche nicht eingelöst werden, unabhängig vom tatsächlichen Grund, werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00€ berechnet. Ein Wechsel zwischen den Teilnahmegebühren ist monatlich zum 01. möglich. Die freiwillige Zuzahlung endet automatisch bei Ende der Verordnung. Eine Verlängerung muss ausdrücklich mitgeteilt werden.
4. Wohnortwechsel
Bei einem Wohnortwechsel (Entfernung über 20 km zum Studiostandort) kann dieser Teilnahmevertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende vorzeitig beendet werden. Die Kündigung ist nur schriftlich und gegen Vorlage der Anmeldebescheinigung des neuen Wohnorts gültig.
5. Haftung
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld werden nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der KPW Garbsen UG zurückzuführen.
Eine Haftung der KPW Garbsen UG oder deren Mitarbeiter für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des KPW Garbsen UG oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
6. Pflichten der Teilnehmer
Änderungen des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung des Mitglieds sind der KPW Garbsen UG unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
7. Datenschutz
Hinweis nach § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass die KPW Garbsen UG Daten, die sich aus den Teilnehmerunterlagen oder der Teilnahmedurchführung ergeben, in erforderlichem Umgang speichert.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen der AGB
KPW Garbsen UG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die KPW Garbsen UG auf die Änderungen in den Geschäftsräumen der KPW Garbsen UG durch Aushang hinweist, das Teilnehmer die Änderungen zur Kenntnis nehmen können und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs ist die KPW Garbsen UG berechtigt, die Teilnahme des Teilnehmers zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
8.2. Aufrechnungsverbot
Der Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen KPW Garbsen UG aufrechnen.
8.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
8.4. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hannover.
Stand: 01.01.2012